Späti-öffne dich: Ladenöffnungszeitengesetz reformieren!

Die Julis Leipzig fordern einen neuen Umgang mit Ladenöffnungs- und Arbeitszeiten.

Kurzfristig fordern wir die Stadt Leipzig auf, alle Regeln des bestehenden Ladenöffnungsgesetzes so zur Anwendung zu bringen, dass der Betrieb von Spätverkäufen weiterhin ermöglicht wird. Dazu zählt insbesondere die Ausweisung der Spätverkäufe als Ausflugsorte gemäß §7 Abs. 2 und 3 sowie die Anwendung von §7 Abs.1 auf die Spätverkäufe. Verstöße gegen das Ladenöffnungszeitengesetz sind mit entsprechender Kulanz zu behandeln. Verkaufsoffene Sonntage sind grundsätzlich auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten.

Mittelfristig soll das Ladenöffnungsgesetz auf Landesebene nach Vorbild des Berliner Ladenöffnungsgesetzes reformiert werden.Verkaufsstellen können demnach von 0 bis 24 Uhr 6 Tage in der Woche öffnen. Zusätzlich fordern wir die Abschaffung des Ruhetags Sonntag, indem die Öffnung für 6 Wochentage vom Betreiber der Verkaufsstelle eigenständig bestimmt werden kann. Somit würde ein betrieblicher Ruhetag weiter bestehen, etwaige Sonderregeln z.B. für kirchliche Wallfahrtsorte in §7 Absatz 2 Satz 2 entfallen. Verkaufsstellen ohne Personal, z.B. vollautomatische Läden sollen von sämtlichen Regeln ausgenommen werden. Der Schutz von Arbeitnehmern ist durch das Arbeitszeitgesetz bundesgesetzlich geregelt.