Lootboxen sichtbarer machen

Das Vorhandensein von zusätzlich zukaufbaren Inhalten in Videospielen muss auf der Verpackung angegeben werden. Ebenso wenn diese simuliertes Glücksspiel oder “Lootbox”-Mechaniken enthalten. Spiele die simuliertes Glücksspiel enthalten sollen zudem keine Freigabe unter 18 Jahren erhalten, hierfür muss das JuSchG entsprechend angepasst werden.