Kulturpolitik


Im Interesse einer weltoffenen und multikulturellen Stadt gilt es die vielschichtige Ausgestaltung der kulturellen Strukturen Leipzigs langfristig zu sichern. Gleichfalls ergibt sich die Pflicht, den Bestand kultureller Institutionen langfristig an die Möglichkeiten der öffentlichen Haushalte anzupassen. Für eine zukunftsfähige Kulturpolitik muss ebenso eine gesellschaftliche Diskussionen angeregt und geführt werden, welche kulturellen Einrichtungen gewünscht sind und was die Bürger, auch im Rahmen von Sponsoring bereit sind, dafür auszugeben. Die Ansätze im „Programm zu Erhaltung Freier Kultur in Leipzig“ des gemeinsamen Arbeitskreises aus Verwaltung, Stadtrat und Freier Kultur sind in den Grundsätzen zu begrüßen. Insbesondere die Schwerpunkte
Politische Aufwertung der Freien Kultur als einen festen Bestandteil in der Leipziger Kulturlandschaft und
Sicherung der für die Erfüllung des kulturellen, künstlerischen und soziokulturellen Auftrages notwendigen Kernbereiche freier Kulturarbeit;

Die Erhöhung der Planungssicherheit und Eigenverantwortung freier Leipziger Kulturträger gilt es fortzuentwickeln. Die Förderpolitik der Stadt Leipzig muss für die einzelnen Träger berechenbarer und transparenter werden. Ferner sind der Wille und die Bereitschaft der Bürger zur Unterstützung und Nutzung einzelner Einrichtungen stärker in die Förderpraxis einzubeziehen.
Für die Bereitstellung von Zuschüssen für Einrichtungen der Freien Kultur sind, neben den bereits dezidiert bestehenden kulturpolitischen Kriterien, zukünftig verstärkt wirtschaftliche zu berücksichtigen. Auf Basis verschiedener Parameter sind zukünftig Einrichtungen finanziell zu belohnen, denen es relativ im Vergleich zu den anderen Einrichtungen gelingt, diese Parameter zum Vorjahr zu verbessern. Zu diesen Parametern sollen neben künstlerischen Faktoren auch wirtschaftliche Größen, wie z.B. Entwicklung der Besucherzahlen, eingegangene Kooperationen und erwirtschaftete Eigenmittel zählen. Dabei ist auf den zuletzt genannten Parameter ein verstärktes Augenmerk zu legen. Der Freien Kultur ist zudem umfangreiche Unterstützung bei der wirtschaftlichen Ausrichtung des Kulturbetriebes zu gewähren (z.B. durch die BBVL). Insbesondere durch städtische Unterstützung bei der wirtschaftlichen Unternehmensführung, der Initiierung von Sponsoring und Fundraising sowie einem effektiven Marketing sollen die Rahmenbedingungen eigenverantwortlich verbessert werden. Im Gegenzug sind Einrichtungen, die einen relativen Rückgang der Eigenmittel und der Besucherzahlen aufweisen und die keine Unterstützung zur  Verbesserung der wirtschaftlichen Kraft annehmen, mit Abzügen in der Bezuschussung zu bewerten.

Die stärkere Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung in der Vergabepraxis soll nicht zu einer Benachteiligung kleiner kultureller Einrichtungen führen, die über einen besonderen kulturpolitischen Auftrag verfügen und die spezielle Angebote für Randgruppen bereitstellen. Vielmehr haben die Vertreter der Verwaltung, der freien Kultur und des Stadtrates durch klare Prioritätensetzung die Vielschichtigkeit der kulturellen Landschaft sicherzustellen. Durch eineausgewogene Gestaltung der Zuwendungsvoraussetzungen muss eine dominante Stellung einzelner Kriterien, wie z.B. des finanziellen Kriteriums, ausgeschlossen werden.

Durch die Förderung einer intensiveren wirtschaftlichen Ausrichtung der Einrichtungen und der Gewinnung von Eigenmitteln wird gewährleistet, dass die städtischen Mittel effizienter und mit stärkerer Eigenverantwortung verwaltet werden. Durch die Einbindung der Entwicklung der Besucherzahlen ist darüber hinaus das Votum der Bürger stärker berücksichtigt. Die Verteilung der Kulturförderung entspricht durch diese Maßnahme stärker demokratischen Grundsätzen.
Die Erweiterung der Kriterien für die Vergabe von Zuschüssen dürfte in der Summe zu mehr Wettbewerb in der Freien Kultur führen sowie die Vergabepraxis transparenter gestalten. Durch die verstärkte wirtschaftliche Ausrichtung können die knappen finanziellen Mittel effizienter eingesetzt werden.
Um eine Planbarkeit zu erreichen, muss die Stadt Leipzig im Gegenzug die finanziellen Rahmenbedingungen mittelfristig festlegen. Es darf nicht im Zuge der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Gewinnung von Eigenmitteln zu unmittelbaren Kürzungen der Zuschüsse kommen. Vielmehr ist als Anreiz zunächst der jeweilige Zuschuss konstant zu halten und später nur unterproportional zur Generierung von Eigenmitteln zu kürzen.