Keep calm and mask on – für einen sicheren und geordneten Weg aus der Pandemie

Wir fordern die Stadt Leipzig auf, die folgenden Coronaschutzmaßnahmen über den 20. März hinaus zu verlängern:

Maskenpflicht

Eine Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung, FFP2- oder FFP3-Maske besteht weiterhin

  1. in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Angeboten, Behörden und Gerichten, sofern es sich um öffentlich zugängliche Verkehrsflächen handelt,
  2. bei körpernahen Dienstleistungen,
  3. bei der Beförderung von Personen sowie für das Kontroll- und Servicepersonal im öffentlichen Personennah- oder -fernverkehr,
  4. für die Beschäftigten ambulanter Pflegedienste sowie der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung bei der Ausübung der Pflege und Behandlung im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen,
  5. für die Beschäftigten in Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 2 des Infektionsschutzgesetzes bei der Ausübung der Pflege und Betreuung im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen,
  6. für die Besucherinnen und Besucher der Einrichtungen nach Nummer 4 und 5 und
  7. bei Sitzungen und Veranstaltungen nach § 6 Absatz 3 mit Ausnahme desjenigen, der das Rederecht innehat
  8. bei der Schülerbeförderung
  9. für Handwerker und Dienstleister in und vor den Räumlichkeiten der Auftraggeber, sofern dort andere Personen anwesend sind.