Die Jungen Liberalen Leipzig fordern eine Modernisierung des deutschen Vaterschaftsrechtes in Bezug auf freiwillige Samenspenden. Insbesondere sind die bestehenden Rechtsnormen so zu reformieren, das keine juristische Unterhaltspflicht der Samenspender für ihre Kinder besteht. In diesem Zuge ist §1599 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) um einen weiteren Artikel (3) zu erweitern, der folgenden Wortlaut genießt:
„(3) § 1592 Nr. 1 und 2 und § 1593 gelten nicht, wenn das Kind mittels anonymisierter künstlicher Insemination gezeugt wurde.“