Wir fordern eine Privatisierung der Ehe, ohne staatliche Einwirkung in das Vertragsverhältnis. Dafür gibt es zwei relevante Gründe:
Spätestens mit der Öffnung der Ehe (”Ehe für alle”) hat sich der Staat von der ursprünglichen christlichen Ehevorstellung verabschiedet. Anstatt nun zu versuchen, alle verschiedenen Lebensweisen in ein staatliches Ehekonstrukt hineinzwängen zu wollen, wollen wir Individualität zulassen, um die vielfältigen Konstrukte der modernen Familie Raum zur Entfaltung zu geben. Auf der anderen Seite ist die derzeitige Konstruktion der Ehe, mit dem Staat als dritten Partner, vertragsrechtlich äußerst fragwürdig.
Die Beteiligung des Staates führt zu der Situation, dass der Vertrag zwischen zwei Privatpersonen durch dritte angepasst werden kann, ohne das eine Partei vom herkömmlichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen könnte. Ein zuerst als ausgeglichenes Verhältnis kann so in einen Vertrag zu Ungunsten einer Partei kippen und damit unzumutbar werden.
Selbst in dem Fall, in dem ein zusätzlicher Ehevertrag abgeschlossen wurde kann dieser nachträglich durch den Staat invalidiert werden. Insgesamt würde sich hierdurch nicht viel ändern. Der Standard-Ehevertrag würde schlicht der derzeitigen staatlichen Gesetzgebung entsprechen. Die Durchsetzung des Vertrags geschieht immer noch über die Zivilgerichte. Derzeitige Institutionen können genauso erhalten bleiben. Das Ehegattensplitting etwa, wird nun durch die vertragliche Zusammenlegung der Einkommen erreicht (Zugewinngemeinschaft).
Der im Grundgesetz aufgeführte besondere Schutz der Ehe muss damit auch nicht verschwinden. So könnte der Staat beim Schließen der Ehe rechtliche Beratungen anbieten und bei Streitigkeiten erweiterte Prozesskostenhilfe.