Bindungsfrist bei Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse aufheben

Die JuLis Leipzig fordern die Aufhebung der 18-monatigen Bindungsfrist nach der Wahl einer Krankenkasse aufzuheben. Krankenkassen sollen bei diesem Punkt im Rahmen der zivilrechtlichen Vorschriften frei agieren können, um hier zusätzlichen Wettbewerb zwischen den einzelnen gesetzlichen Krankenkassenanbietern zu ermöglichen. Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung bei der Erhöhung der Zusatzbeiträge bleibt davon unberührt.

Weitere Beschlüsse

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