Die Jungen Liberalen Leipzig sprechen sich gegen das im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD kodifizierte Vorhaben einer Neuregelung des Prinzips „Arbeit auf Abruf“, derzeit geregelt im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit und Befristungsgesetz – TzBfG, aus.
Arbeit auf Abruf bedeutet insoweit bisher, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem tatsächlichen Arbeitsanfall auch durch kurzfristige Arbeitszeitbestimmung durch den Arbeitgeber zu erbringen hat. Dabei ist lediglich eine vorlaufende Frist der Bekanntgabe der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber von vier Tagen zu beachten. Die vorgesehene Novellierung sieht hingegen vor, dass künftig eine vereinbarte Mindestarbeitszeit um höchstens 20 Prozent unterschritten und 25 Prozent überschritten werden darf. Fehlt eine Vereinbarung über eine Mindestarbeitszeit sollen von Gesetzes wegen 20 Stunden als vereinbart gelten; diese müssen dann vom Arbeitgeber vergütet werden, unabhängig davon ob die Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer erbracht wird oder nicht. Im Ergebnis bedeutet dies eine finanzielle Vergütungspflicht für den Unternehmer auch in Branchen, welche von einem fluktuierenden Arbeitsnehmerzugriff und –bedarf leben (Gastronomie, Freelancer). Diese Branchen würden durch diese Neuregelung de facto entfallen was sich negativ auf den Arbeitsnehmer auswirken wird.
Die bestehenden Regulierungen wirken insoweit ausreichend arbeitnehmerschützend. Wir erkennen die Notwendigkeit einer vergütungspflichtigen Mindestarbeitszeit an, lehnen die gesetzliche Festschreibung derselben jedoch ab. Weitere Verschärfung entspricht einem unangemessenen Eingriff in die vertragliche Gestaltungsfreiheit individueller Arbeitsverträge und entfaltet zudem eine zu einschränkende Wirkung der unternehmerischen Gestaltungsfreiheit.