Väter haben ein Recht auf Transparenz

Vermeintliche Väter sollen nach der Geburt der Kinder amtlich anerkannte Vaterschaftstests ohne das Einverständnis der Mütter durchführen können.

Die Ehe braucht den Staat nicht

Wir fordern eine Privatisierung der Ehe, ohne staatliche Einwirkung in das Vertragsverhältnis. Dafür gibt es zwei relevante Gründe:
Spätestens mit der Öffnung der Ehe (”Ehe für alle”) hat sich der Staat von der ursprünglichen christlichen Ehevorstellung verabschiedet. Anstatt nun zu versuchen, alle verschiedenen Lebensweisen in ein staatliches Ehekonstrukt hineinzwängen zu wollen, wollen wir Individualität zulassen, um die vielfältigen Konstrukte der modernen Familie Raum zur Entfaltung zu geben. Auf der anderen Seite ist die derzeitige Konstruktion der Ehe, mit dem Staat als dritten Partner, vertragsrechtlich äußerst fragwürdig.
Die Beteiligung des Staates führt zu der Situation, dass der Vertrag zwischen zwei Privatpersonen durch dritte angepasst werden kann, ohne das eine Partei vom herkömmlichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen könnte. Ein zuerst als ausgeglichenes Verhältnis kann so in einen Vertrag zu Ungunsten einer Partei kippen und damit unzumutbar werden.
Selbst in dem Fall, in dem ein zusätzlicher Ehevertrag abgeschlossen wurde kann dieser nachträglich durch den Staat invalidiert werden. Insgesamt würde sich hierdurch nicht viel ändern. Der Standard-Ehevertrag würde schlicht der derzeitigen staatlichen Gesetzgebung entsprechen. Die Durchsetzung des Vertrags geschieht immer noch über die Zivilgerichte. Derzeitige Institutionen können genauso erhalten bleiben. Das Ehegattensplitting etwa, wird nun durch die vertragliche Zusammenlegung der Einkommen erreicht (Zugewinngemeinschaft).

Der im Grundgesetz aufgeführte besondere Schutz der Ehe muss damit auch nicht verschwinden. So könnte der Staat beim Schließen der Ehe rechtliche Beratungen anbieten und bei Streitigkeiten erweiterte Prozesskostenhilfe.

“Schnipp Schnapp Penis ab” – Wie kleine Eingriffe großes Anrichten. Gegen religiöse Beschneidung

Die JuLis Leipzig fordern ein Verbot von Beschneidungen an Kindern ohne medizinische Indikation. Eine Beschneidung auf religiöser Basis stellt ein Eingriff in die Unversehrtheit des Kindes dar und ist sowohl Körperverletzung als auch Menschenrechtsverletzung.
Weiterhin fordern wir die Ausarbeitung europäischer Standards um eine „Patientenflucht“ und damit einhergehende Behandlung im Ausland zu verhindern.

Recht auf Information stärken – § 219a StGB abschaffen

Die Jungen Liberalen Leipzig sind der festen Überzeugung, dass Informationen über Schwangerschaftsabbrüche allen Frauen auf unkomplizierte und sachliche Weise zugänglich gemacht werden sollten. Im Zuge dessen ist § 219a StGB zur „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ umgehend abzuschaffen.

Unlautere und kommerzialisierende Werbemethoden für Schwangerschaftsabbrüche unterliegen dabei weiterhin den Regelungen über die Bewerbung von medizinischen Dienstleistungen nach § 27 Abs. 1 und Abs. 3 der (Muster-)Berufsordnung der deutschen Ärzte (MBO).

Für ein modernes Vaterschaftsrecht – Keine Unterhaltspflicht für Samenspender!

Die Jungen Liberalen Leipzig fordern eine Modernisierung des deutschen Vaterschaftsrechtes in Bezug auf freiwillige Samenspenden. Insbesondere sind die bestehenden Rechtsnormen so zu reformieren, das keine juristische Unterhaltspflicht der Samenspender für ihre Kinder besteht. In diesem Zuge ist §1599 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) um einen weiteren Artikel (3) zu erweitern, der folgenden Wortlaut genießt:

„(3) § 1592 Nr. 1 und 2 und § 1593 gelten nicht, wenn das Kind mittels anonymisierter künstlicher Insemination gezeugt wurde.“

Ausführung des Adoptionsrechts für homosexuelle Sachsen anpassen

Für eine kurzfristige Verbesserung der rechtlichen Gleichstellung homosexueller Paare sind bei Adoptionen der maximal mögliche rechtliche Rahmen durch die sächsischen Behörden auszuschöpfen, um quasi-synchrone Adoptionen durch beide Partner zu ermöglichen. Hierfür müssen vor allem die Ausführungsbestimmungen und Verwaltungsvorschriften angepasst werden. Mittelfristig ist das gesamte deutsche Adoptionsrecht mit dem besonderen Zielanzupassen, homosexuelle Paare den Heterosexuellen gleichzustellen.

Anpassung der Zugangsbeschränkung der Familienkarte im Zoo Leipzig

Die Jungen Liberalen fordern die Stadt Leipzig auf, die Ermäßigungen des zoologischen Gartens an soziale Gegebenheiten anzupassen und somit die Familienkarte auf Alleinerziehende und gleichgeschlechtliche Eltern auszuweiten.

Regionalschulämter müssen demokratische Prozesse achten

Die Jungen Liberalen fordern die sächsischen Regionalschulämter auf, Hinweise an Eltern, deren Kinder eingeschult werden oder zur 5. Klasse an die Mittelschule oder das Gymnasium wechseln, zu unterlassen, wenn diese dem demokratischen Ablauf dahingehend vorgreifen, ob eine Anmeldung der Schüler dort sinnvoll sei oder nicht.

Begründung
Das Regionalschulamt Leipzig als Mittelbehörde des Freistaates Sachsen informiert Eltern, die bspw. ein Kind am Gymnasium anmelden wollen, ob es die Anmeldung dort für sinnvoll erachtet oder nicht. Da die Zügigikeit bzw. der Beschluss, ob eine Schule neue fünfte Klassen erhält, von der Zahl der Schüler abhängt, wird durch diese Hinweise die Schule in der Werbung um neue Schüler benachteiligt bzw. wird dem Entscheidungsprozess des Stadt- bzw.Gemeinderates vorgegriffen, denn erst nach dem besteht ggf. Gewissheit über die drohende Schließung.