Ausländische Pflegekräfte: Echter Wettbewerb statt unlauterer Werbung

Der Mangel an Pflegekräften bedroht die gesundheitliche Versorgung in Deutschland. Die Abwerbung ausländischer Pflegekräfte darf nicht die einzige Maßnahme sein, die unser Gesundheitswesen dieser Bedrohung entgegensetzt. Wir fordern stattdessen die Pflege attraktiver und damit tatsächlich wettbewerbsfähig zu machen: Die Länder müssen ihrer verfassungsmäßigen Aufgabe des Unterhalts der Krankenhäuser in vollem Umfang nachkommen, gerade im Freistaat Sachsen gibt es erhebliche Investitionsrückstände, die derzeit aus dem laufenden Betrieb finanziert werden. Nur wenn diese Finanzierungslücke verkleinert wird, bleiben Mittel für die Verbesserung der Personalbudgets und der Arbeitsbedingungen (Digitalisierung, bessere Technik, Fortbildung) übrig. Außerdem muss die europäische Harmonisierung der Pflegeausbildung auch in Deutschland in vollem Umfang umgesetzt werden. Erst wenn wir auch gute Arbeitsbedingungen und Löhne bieten, lohnt sich die Werbung von Pflegekräften voranzutreiben.

Bildungsurlaub für Sachsen

Die JuLis Leipzig fordern 5 gesetzliche, bezahlte Bildungsurlaubstage für alle Angestellten in Sachsen.

God or not? – Für ein säkulares Feiertagswesen

In einer zunehmend globalisierten Welt sind Multikulturalität und religiöse Pluralität zunehmende Wirkgrößen kultureller Landesentwicklung. Dieser Umstand führt neben einer Vielzahl von gesellschaftlichen Folgeeffekten auch zu einer Zunahme an Forderungen religiöser Verbände nach gesetzlicher Anerkennung ihrer spezifischen Feiertage.

Die Jungen Liberalen Leipzig lehnen dabei sowohl eine juristische Sonderbevorzugung spezifischer religiöser Gruppierungen durch Arbeitsrechtveränderungen wie auch eine Zunahme religiös motivierter gesetzlicher Feiertage insgesamt ab.

Arbeit auf Abruf – Die beste „Ausbeutung“ der Welt

Die Jungen Liberalen Leipzig sprechen sich gegen das im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD kodifizierte Vorhaben einer Neuregelung des Prinzips „Arbeit auf Abruf“, derzeit geregelt im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit und Befristungsgesetz – TzBfG, aus.

Arbeit auf Abruf bedeutet insoweit bisher, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem tatsächlichen Arbeitsanfall auch durch kurzfristige Arbeitszeitbestimmung durch den Arbeitgeber zu erbringen hat. Dabei ist lediglich eine vorlaufende Frist der Bekanntgabe der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber von vier Tagen zu beachten. Die vorgesehene Novellierung sieht hingegen vor, dass künftig eine vereinbarte Mindestarbeitszeit um höchstens 20 Prozent unterschritten und 25 Prozent überschritten werden darf. Fehlt eine Vereinbarung über eine Mindestarbeitszeit sollen von Gesetzes wegen 20 Stunden als vereinbart gelten; diese müssen dann vom Arbeitgeber vergütet werden, unabhängig davon ob die Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer erbracht wird oder nicht. Im Ergebnis bedeutet dies eine finanzielle Vergütungspflicht für den Unternehmer auch in Branchen, welche von einem fluktuierenden Arbeitsnehmerzugriff und –bedarf leben (Gastronomie, Freelancer). Diese Branchen würden durch diese Neuregelung de facto entfallen was sich negativ auf den Arbeitsnehmer auswirken wird.

Die bestehenden Regulierungen wirken insoweit ausreichend arbeitnehmerschützend. Wir erkennen die Notwendigkeit einer vergütungspflichtigen Mindestarbeitszeit an, lehnen die gesetzliche Festschreibung derselben jedoch ab. Weitere Verschärfung entspricht einem unangemessenen Eingriff in die vertragliche Gestaltungsfreiheit individueller Arbeitsverträge und entfaltet zudem eine zu einschränkende Wirkung der unternehmerischen Gestaltungsfreiheit.

Anpassung der Zugangsbeschränkung der Familienkarte im Zoo Leipzig

Die Jungen Liberalen fordern die Stadt Leipzig auf, die Ermäßigungen des zoologischen Gartens an soziale Gegebenheiten anzupassen und somit die Familienkarte auf Alleinerziehende und gleichgeschlechtliche Eltern auszuweiten.