Die Jungen Liberalen Leipzig sind der festen Überzeugung, dass Informationen über Schwangerschaftsabbrüche allen Frauen auf unkomplizierte und sachliche Weise zugänglich gemacht werden sollten. Im Zuge dessen ist § 219a StGB zur „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ umgehend abzuschaffen.
Unlautere und kommerzialisierende Werbemethoden für Schwangerschaftsabbrüche unterliegen dabei weiterhin den Regelungen über die Bewerbung von medizinischen Dienstleistungen nach § 27 Abs. 1 und Abs. 3 der (Muster-)Berufsordnung der deutschen Ärzte (MBO).