Präambel
Der öffentliche Raum einer jeden Stadt ist knapp. Dies erzeugt Konkurrenzverhalten zwischen vielen unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten. Eine nicht effiziente Nutzung führt daher zu hohen Kosten für die Allgemeinheit.
Ein Großteil der Flächen, vor allem in Gründerzeitvierteln, werden für Parkflächen verwendet. Nach §49 SächsBO besteht die Pflicht für Immobilieneigentümer diese bereitzustellen. Dies geschieht dazu meist kostenlos im öffentlichen Raum. Dadurch wird der motorisierte Individualverkehr unverhältnismäßig quersubventioniert und verzerrt den fairen Wettbewerb zwischen den unterschiedlichen Verkehrsformen.
Die Jungen Liberalen Leipzig fordern daher die Stadt Leipzig zu einem Umdenken in der Verkehrspolitik hin zu einer marktorientierten Lösung der Parkraumbereitstellung auf.
1. Subventionen abbauen – Markt etablieren
Die Stadt Leipzig soll § 89 Absatz 1 Nummer 4 SächsBO nutzen und der Subventionierung des motorisierten Individualverkehrs Einhalt gebieten. Die Bereitstellung von Parkflächen soll durch Investoren bedarfsgerecht und selbstständig geregelt werden können und nicht durch den Gesetzgeber starr vorgegeben werden. Eine eigene kommunale Bauvorschrift soll daher das Parkplatzminimum des §49 SächsBO abschaffen.
Die Schaffung und Bewirtschaftung von Parkflächen im öffentlichen Raum kann durch den freien Markt gerechter und effizienter erfolgen. Dabei setzen wir uns für einen flächendeckenden Einsatz der Parkraumbewirtschaftung für öffentliche Parkplätze, auch in Wohnquartieren, ein. Dadurch soll ein Preis für die Nutzung des knappen öffentlichen Gutes „Raum“ erzeugt und der Nachfrageüberschuss nach Parkflächen abgebaut werden.
Wir sind der Überzeugung, dass damit die „Tragik der Allmende“ umgangen werden kann. Hierbei sind Ausnahmeregelungen für Kunden- und Kurzparkplätze und den Wirtschaftsverkehr zu beachten.
Eine Einführung der Parkraumbewirtschaftung sollte hierbei sukzessiv, zuerst in neu zu erschließenden Gebieten und bei der Sanierung von Vierteln, erfolgen. Dadurch soll die Planbarkeit der Standortentscheidung eines jeden Einzelnen gewährleistet werden. Prinzipiell sind die Möglichkeiten der Digitalisierung zur Vermarktung, Bepreisung, und Durchsetzung der Parkraumbewirtschaftung zu nutzen.
2. Ordnungsamt entlasten – Regeln klar durchsetzen
Eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung ist nur möglich, wenn diese auch durchgesetzt werden kann. Die Kontrolle der Parkplätze kann hierbei durch einen privaten Dienstleister erfolgen, welcher im Umkehrschluss an den Einnahmen beteiligt wird und das Ordnungsamt entlastet. Die Bezahlung eines privaten Dienstleisters sollte hierbei stets nach Umfang der zu kontrollierenden Parkflächen bemessen werden, um falsche Anreize zu vermeiden.
3. Abgabe sinnvoll nutzen
Die Einnahmen einer Abgabe durch Parkraumbewirtschaftung sollen zweckgerecht verwendet werden. D.h. die Einnahmen sollen in die Qualität der Verkehrsinfrastruktur zurückfließen. Gleichzeitig muss über eine Entlastung auf anderer Seite nachgedacht werden, um den Bürger im Schnitt nicht mehr zu belasten.Die Jungen Liberalen sind davon überzeugt, dass der Markt eine effiziente Lösung des Parkraumproblems erzeugen kann und gleichzeitig das Stadtbild, die Umweltbelastung, und die Verkehrssituation in einer Großstadt wie Leipzig verbessern kann.