Die Stadt Leipzig soll durch eine Verordnung eine allgemeine Ausnahme zur Aufhebung der Allgemeinen Sperrzeit nach Gaststättenverordnung §9 erlassen.
Die Stadt Leipzig soll durch eine Verordnung eine allgemeine Ausnahme zur Aufhebung der Allgemeinen Sperrzeit nach Gaststättenverordnung §9 erlassen.