Das Europäische Parlament hat heute die Verlängerung der sogenannten „Chatkontrolle 1.0″ beschlossen – und das, obwohl eine klare Mehrheit der Abgeordneten in zwei vorangegangenen Abstimmungen gegen genau diese Verlängerung gestimmt hatte. Möglich wurde die heutige Entscheidung nur durch ein Dringlichkeitsverfahren, das die Hürde für eine Ablehnung auf eine absolute Mehrheit von 361 Stimmen anhob. Wir als JuLis Leipzig verurteilen dieses Vorgehen als demokratiepolitisch bedenklich und inhaltlich falsch.
„Was heute in Straßburg passiert ist, ist kein Sieg für den Kinderschutz, sondern eine Niederlage für den Rechtsstaat“, Laurenz Frenzel, Vorsitzender. „Man hat so lange abgestimmt, bis das gewünschte Ergebnis herauskam, und dabei bewusst eine Verfahrenshürde genutzt, die eine ablehnende Mehrheit faktisch wirkungslos macht. Das ist ein fragwürdiger Umgang mit demokratischen Spielregeln, den wir als Junge Liberale nicht hinnehmen.“
Die verlängerte Übergangsregelung erlaubt es Anbietern von Messenger-, E-Mail- und Cloud-Diensten bis 2028 weiterhin, private Kommunikation freiwillig und ohne konkreten Verdacht automatisiert zu durchsuchen. Kritiker warnen seit Jahren, dass eine solche anlasslose Überwachung private Kommunikation von Hunderten Millionen unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern zum Nebenprodukt einer eigentlich guten Absicht macht.
„Kein Rechtsstaat öffnet jeden Brief, um einzelne Straftäter zu finden. Genau das aber ist das Prinzip hinter der Chatkontrolle“, Theodor Voronkov, Pressesprecher. „Wir wollen Kinder wirksam vor sexualisierter Gewalt schützen – aber mit gezielten Ermittlungen bei konkretem Verdacht und unter richterlicher Kontrolle, nicht mit der Rasterfahndung durch die Kommunikation von 450 Millionen Menschen.“
Wir als JuLis Leipzig fordern:
„Freiheit und Sicherheit sind kein Widerspruch – aber sie geraten in einen, sobald man die Freiheit aller opfert, um vermeintlich einfacher gegen die Straftaten einzelner vorzugehen“, so Laurenz Frenzel. „Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die dauerhafte Neuregelung – oft als ‚Chatkontrolle 2.0′ bezeichnet – auf gezielte Ermittlungsansätze statt auf Massenüberwachung setzt. Digitale Grundrechte sind liberale Grundrechte.“
Leipzig, 9. Juli 2026